Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 IfSG; nicht zu unbestimmt; nicht nichtig; nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßend;Zwangsgeldandrohung zu unbestimmt und daher rechtswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529
Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem …
Es steht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend sicher fest, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris Rn. 2), nämlich bei jedem Verstoß gegen die Dauerunterlassungspflicht unter Ziffer 3 des angegriffenen Bescheids. - VG Ansbach, 22.04.2022 - AN 2 S 22.00743
Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn …
Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen es zur Anwendung kommen soll (BayVGH, B.v. v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - beck-online Rn. 2). - VG München, 14.07.2014 - M 18 S 14.2092
Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde; …
Dieses bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris RdNr. 2).
- VG München, 10.09.2014 - M 18 K 14.2089
Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde; …
Dieses bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH B. v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris RdNr. 2). - VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451
Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer …
Es steht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend sicher fest, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris Rn. 2), nämlich bei jedem Verstoß gegen die Dauerunterlassungspflicht unter Ziffer 1 des angegriffenen Bescheides. - OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2024 - 3 MB 28/22
Anordnung einer anlasslosen Untersuchung eines Rinderbestands auf BHV1; …
Werden Zwangsmittel angedroht, bezieht sich das Bestimmtheitsgebot nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332 -, juris Rn. 2). - VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.2500
Fälligstellung eines angedrohten Zwangsgeldes; bestandskräftige Grundverfügung; …
Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 Az.: 20 ZB 09.1332 - juris). - VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 2 S 19.02425
Rücknahme einer unrichtigen Zeugnisnote
Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen es zur Anwendung kommen soll (BayVGH, B.v. vom 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - beck-online Rn. 2). - VG München, 19.03.2014 - M 18 S 14.1094
Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit; festgesetzte Frist; Zwangsgeldhöhe
Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris, Rn. 2). - VG München, 05.05.2014 - M 18 S 14.1867
Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit; gesetzte Frist; Zwangsgeldhöhe
Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris, Rn. 2). - VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1274
Isolierte Zwangsgeldandrohung; Höhe des angedrohten Zwangsgeldes
- VGH Bayern, 04.09.2009 - 20 B 09.1881
Zwangsgeldandrohung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung