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   VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332   

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VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332 (https://dejure.org/2009,73029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332 (https://dejure.org/2009,73029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2009 - 20 ZB 09.1332 (https://dejure.org/2009,73029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 IfSG; nicht zu unbestimmt; nicht nichtig; nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßend;Zwangsgeldandrohung zu unbestimmt und daher rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

    Es steht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend sicher fest, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris Rn. 2), nämlich bei jedem Verstoß gegen die Dauerunterlassungspflicht unter Ziffer 3 des angegriffenen Bescheids.
  • VG Ansbach, 22.04.2022 - AN 2 S 22.00743

    Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen es zur Anwendung kommen soll (BayVGH, B.v. v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - beck-online Rn. 2).
  • VG München, 14.07.2014 - M 18 S 14.2092

    Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde;

    Dieses bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris RdNr. 2).
  • VG München, 10.09.2014 - M 18 K 14.2089

    Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde;

    Dieses bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH B. v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris RdNr. 2).
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

    Es steht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend sicher fest, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris Rn. 2), nämlich bei jedem Verstoß gegen die Dauerunterlassungspflicht unter Ziffer 1 des angegriffenen Bescheides.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2024 - 3 MB 28/22

    Anordnung einer anlasslosen Untersuchung eines Rinderbestands auf BHV1;

    Werden Zwangsmittel angedroht, bezieht sich das Bestimmtheitsgebot nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.08.2009 - 20 ZB 09.1332 -, juris Rn. 2).
  • VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.2500

    Fälligstellung eines angedrohten Zwangsgeldes; bestandskräftige Grundverfügung;

    Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 Az.: 20 ZB 09.1332 - juris).
  • VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 2 S 19.02425

    Rücknahme einer unrichtigen Zeugnisnote

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Art des Zwangsmittels, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen es zur Anwendung kommen soll (BayVGH, B.v. vom 3.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - beck-online Rn. 2).
  • VG München, 19.03.2014 - M 18 S 14.1094

    Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit; festgesetzte Frist; Zwangsgeldhöhe

    Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris, Rn. 2).
  • VG München, 05.05.2014 - M 18 S 14.1867

    Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit; gesetzte Frist; Zwangsgeldhöhe

    Dieses Bestimmtheitsgebot bezieht sich nicht nur auf den Typus des Zwangsmittels, sondern auch auf die Eindeutigkeit, unter welchen Voraussetzungen das Zwangsmittel zur Anwendung kommt (BayVGH v. 30.8.2009 - 20 ZB 09.1332 - juris, Rn. 2).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1274

    Isolierte Zwangsgeldandrohung; Höhe des angedrohten Zwangsgeldes

  • VGH Bayern, 04.09.2009 - 20 B 09.1881

    Zwangsgeldandrohung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

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